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Fragen & Antworten

Fragen und Antworten zum Gemeinschaftlichen Wohnen

Wer kommt für die Wohn- und Verpflegungskosten auf?

Im Allgemeinen die Kreise bzw. kreisfreien Städte, in denen die Bewohner und Bewohnerinnen ihren 1. Wohnsitz angemeldet haben.

Welches Alter haben die Bewohnerinnen und Bewohner?

Bei uns werden Menschen mit besonderen Bedürfnissen ab 18 Jahren aufgenommen und bleiben, wenn möglich und gewünscht, bis zum Lebensende bei uns. Unsere älteren Bewohner, die nicht mehr in den Werkstätten arbeiten, werden über Tag im Hause betreut.

Sind eine vorherige Besichtigung oder Probewohnen möglich?

Ja, nach vorheriger Absprache ist ein Probewohnen möglich. Dieses geht meistens ein paar Tage, maximal eine Woche.

Sind die Wohngruppen rollstuhlgeeignet?

In Rendsburg ist das Erdgeschoss der Wohngruppen in der Prinzenstraße 14 sowie der rückwärtige Eingang speziell für Rollstühle ausgelegt. Unser Haus LeVi ist komplett barrierefrei. Zudem steht dem Haus Levi ein Fahrzeug für Rollstuhlpflichtige zur Verfügung.

Auch in Eckernförde sind einige Wohngruppen rollstuhlgeeignet.

Dürfen eigene Möbel mitgebracht werden?

Natürlich können eigene Möbel zur Einrichtung des Zimmers bei uns benutzt werden – zumindest im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzes.

Wie steht es um Anschlussmöglichkeiten für Musik und zum Fernsehen?

In den Wohngruppen verfügt jedes Zimmer über einen Hausantennenanschluss zum Radioempfang. Für den TV-Empfang wird teilweise zusätzlich eine DVB-T2-Box bzw. ein integrierter DVB-T2 Fernsehanschluss oder DVB-C Modul benötigt.

Wie sind die Ausgehzeiten und Besuchszeiten geregelt?

Soweit die Bewohner nicht anderweitig eingeplant und beschäftigt sind, können sie frei über ihre Zeit verfügen und sie nach Absprache mit dem der diensthabenden Betreuer /- in für individuelle Aktivitäten nutzen. Generell kehren die Bewohner wochentags um spätestens 22.30 Uhr in ihrer Wohngruppe zurück. An den Wochenenden kann dies, je nach Absprache, auch später sein.

Besuch können die Bewohner/-innen jederzeit bekommen, am besten mit vorheriger Absprache. Übernachtungen müssen zuvor abgesprochen werden.
Für Besuche bei den Eltern gilt, dass jeder Bewohner 28 Tage im Jahr außer Haus verbringen kann. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Besuch ein Fernbleiben von weniger als 3 Tagen umfasst.

Wie ist es mit Rauchen und Alkohol?

Es besteht ein allgemeines Alkoholverbot in unseren Einrichtungen! Für Raucher wurden spezielle „Raucherecken“ eingerichtet.

Wer ist für mich als Angehöriger Ansprechpartner/in?

Für jeden Bewohner und jede Bewohnerin gibt es eine feste Bezugsperson zur Betreuung in der Wohngruppe. Er oder sie ist Ansprechpartner in allen Belangen des täglichen Lebens und auch für Sie die erste Wahl als Kontaktperson. Natürlich sind auch die anderen Mitarbeiter mit allen Bewohnern und Bewohnerinnen vertraut und können jederzeit weiterhelfen.

Wie funktioniert das mit dem Wäsche waschen?

Das wird allgemein von den Mitgliedern des Betreuungsteams geregelt. Bei entsprechender körperlicher und geistiger Fähigkeit kümmern die Bewohner sich aber auch selbst um die Wäsche. Jede Wohngruppe hat dafür eine eigene Waschküche.

Wie laufen die ärztliche Versorgung und Medikamentenvergabe?

Im Allgemeinen wird der Arzt selbst gewählt. Zu Terminen kommt entweder der gesetzliche Betreuer oder - nach Rücksprache mit diesem – der Bezugsbetreuer bzw. die Bezugsbetreuerin als Begleitung mit.

Beim überwiegenden Teil der bei uns Lebenden werden die Medikamente nach ärztlicher Verordnung vom Betreuungspersonal verwaltet und verabreicht. Gestellt werden die Medikamente einmal wöchentlich durch eine ortsansässige Apotheke.
Mit Einwilligung des rechtlichen Betreuers können einzelne BewohnerInnen ihre Medikamenteneinnahme auch selbst verwalten.

Wie werden die Mahlzeiten gestaltet?

In der Regel kauft jede Gruppe für sich ein, bereitet die Mahlzeiten gemeinsam zu und isst auch zusammen. In der Prinzenstraße 6 und der Denkerstrasse in Rendsburg sowie der Berliner Straße in Eckernförde ist dies anders. Die Bewohner versorgen sich grundsätzlich selbst, werden beim Einkauf aber meistens begleitet und beraten.

Fragen und Antworten zum ambulant betreuten Wohnen

Wer bezahlt die Betreuung?

Oft werden die Kosten vom Kreis oder den kreisfreien Städten nach vorherigen Hilfeplangespräch übernommen.

Muss ich für eine Ambulante Betreuung in einer eigenen Wohnung wohnen?

Die Vielzahl der betreuten Menschen leben in eigenen Wohnungen im Kreisgebiet Rendsburg-Eckernförde. Einige leben aber auch bei den Eltern oder anderen Verwandten und wollen in näherer Zukunft in eine eigene Wohnung umziehen. Auch auf dem Weg dahin ist bereits eine ambulante Betreuung möglich.

Wobei hilft mir mein Betreuer oder meine Betreuerin und wie oft?

Je nach Bedarf in vielen Bereichen des täglichen Lebens! Das sind z.B. Verständnisfragen in Bezug auf offizielle Briefe, etwa vom Vermieter oder vom Amt, oder die Begleitung bei Arztbesuchen. Auch beim Einkaufen, der Haushaltsführung oder der Freizeitgestaltung ist Unterstützung möglich. Im Allgemeinen hängt die Besuchshäufigkeit von der jeweiligen Hilfeplanung des Menschen mit Beeinträchtigung durch den Kreis ab.